Häufig gestellte Fragen / FAQ
Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist eine Organisation, bei der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Eigentümer von erneuerbaren Energieprojekten sind. Sie ermöglicht es den Mitgliedern, aktiv an der Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien teilzunehmen und gemeinsam die Energiewende voranzutreiben.
Die Mitgliedschaft in einer Bürgerenergiegenossenschaft bietet mehrere Vorteile. U. A. können Sie aktiv an der Energiewende teilnehmen, indem Sie erneuerbare Energieprojekte unterstützen und mitentscheiden. Als Mitglied haben Sie auch die Möglichkeit, von den erwirtschafteten Gewinnen der Genossenschaft zu profitieren.
Für die Beantragung der Mitgliedschaft ist eine ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung an uns zu senden. Zudem muss ein Pflichtanteil zu 500 € erworben werden. Die Dokumente dazu finden sie hier.
Sollten Sie als Unternehmen, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder Verein beitreten wollen, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Ein Genossenschaftsanteil beträgt 500 €.
Die Mitgliedschaft steht in keinem Zusammenhang zu bestehenden oder zukünftige Stromlieferverträgen.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Mitglieder.
Die Renditeerwartungen sind moderat, Gemeinwohl geht vor Gewinnmaximierung.
Eine Rendite ist in den ersten 2 bis 3 Jahren zunächst nicht zu erwarten. Die Gewinnbeteiligung hängt vom Erfolg des Unternehmens ab und wird in der Generalversammlung von allen Genossinen und Genossen basierend auf den erwirtschafteten Gewinnen festgelegt. Risiken sind so weit wie möglich versichert.
Die Arbeit der Gründungsmitglieder, des Vorstands und des Aufsichtsrat geschieht auf ehrenamtlicher Basis und wird nicht vergütet.
Sofern es möglich ist, wird mit Firmen aus der Region gearbeitet. Wir möchten die Wertschöpfungskette so gut es geht in der Region halten.
Mit dem Erwerb mindestens eines Anteils wird man Teil der Genossenschaft. Neben natürlichen Personen können auch Firmen, Verbände oder Kommunen Genossenschaftsanteile erwerben. Zu beachten ist, dass unabhängig von den Genossenschaftanteilen jedes Genossenschaftsmitglied genau eine Stimme hat.